Bitte beachten Sie, dass wir Ihr Folge-Rezept nur ausstellen können, wenn Sie im aktuellen Quartal bereits Ihre Versichertenkarte in unserer Praxis vorgelegt haben.
Ihr Rezept ist in 48 Stunden mit Ihrer Versichertenkarte in der Apotheke einlösbar.
Ihr Rezept ist in 48 Stunden mit Ihrer Versichertenkarte in der Apotheke einlösbar. (Voraussetzung: Versichertenkarte liegt im aktuellem Quartal vor)